Fragen & Antworten

Auf dieser Seite beantworten wir Fragen aus unterschiedlichen Bereichen.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Welche Kosten fallen an, wenn man bei Ihnen eine Wohnung anmietet?

Bei Anmietung einer Wohnung müssen Geschäftsanteile eingezahlt werden, die von der Größe der Wohnung abhängig sind. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von gegenwärtig 100,00 €. Eine Kaution müssen Sie nicht stellen. Vermittlungsgebühren fallen bei uns nicht an.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Wie lüfte ich meine Wohnung richtig?

In der Heizperiode lüften Sie mehrmals täglich für wenige Minuten kräftig durch. Nie lange die Fenster „auf Kipp“ halten, sondern kurze Zeit weit öffnen.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Bekomme ich die Geschäftsanteile wieder zurück, wenn ich die Wohnung kündige?

Wenn Sie das Mietverhältnis kündigen und kein Mitglied mehr bleiben wollen, bekommen Sie Ihre Anteile ausgezahlt. Die Kündigung muss bis zum 30.09. vorliegen, damit sie zum Ende des Jahres wirksam wird. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung (Ende Juni).

Die Mitgliedschaft müssen Sie ebenfalls kündigen – nicht nur das Mietverhältnis.

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Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Sie erhalten automatisch mit jeder Eintragungsmitteilung das Formblatt eines Freistellungsauftrages von uns. Dies sollten Sie schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Um alles Weitere kümmern wir uns. Wollen Sie eine Freistellung ändern, laden Sie sich bitte den aktuellen Freistellungsauftrag unter “Downloads” herunter.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Ist es sinnvoll, sich bei Ihnen um eine der Wohnungen in den Stadtteilen Winterhude und/oder Eimsbüttel zu bewerben?

Unsere Genossenschaft hat dort nur geringen Wohnungsbestand. Die Fluktuation ist gering; es werden dort nur selten Wohnungen frei. Innerhalb des Mitgliederkreises besteht eine Warteliste für diese Wohnungen. Ihre Bewerbung hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Falls Sie es jedoch nicht eilig mit Ihrer Wohnungssuche haben, können Sie sich hierfür gern auf eine Warteliste setzen lassen.

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Ist Haustierhaltung bei Ihnen gestattet?

Kleintiere (z.B. Vögel, Fische, Hamster) dürfen Sie in Ihrer Wohnung halten. Andere, insbesondere große Tiere wie z.B. Hunde können wir in unseren Wohnungen nicht gestatten, da sie möglicherweise die Mietergemeinschaft stören.

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Wie verhalte ich mich bei technischen Mängeln/Schäden in meiner Wohnung?

  1. Bitte prüfen Sie, ob Sie den Mangel selbst beheben können (z.B. Sicherungen bei Stromausfall überprüfen). Ist Selbsthilfe nicht möglich:
  2. Während der Geschäftszeiten wenden Sie sich an Ihren Hausmeister
  3. Außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie bitte die Notdienstzentrale an: Tel. 345 110 Füllen Sie das Formular Schadensmeldung auf der Homepage aus
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Wie heize ich in meiner Wohnung richtig?

Stellen Sie die Thermostatventile so ein, dass die die Raumtemperatur auch im Winter in allen Räumen konstant bei mindestens 20°C liegt. Kurzzeitiges Aufheizen der Wohnung ist meist teurer als gleichmäßiges Dauerheizen (weil Sie dann z.B. die Wände als Wärmespeicher nutzen).

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Ich habe einen Schlüssel verloren. Was ist zu tun?

Rufen Sie Ihren Hausmeister an. Der Schlüssel ist Teil einer Schließanlage. Die Genossenschaft muss für Sie einen neuen Schlüssel bestellen.

Kommen Sie gar nicht in Ihre Wohnung? Dann wenden Sie sich außerhalb unserer Geschäftszeiten bitte an die Notdienstzentrale (Tel. 345 110).

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Wann wende ich mich an die Notdienstzentrale?

Außerhalb der Geschäftszeiten, also

  • Montags ab 17.00 Uhr
  • Dienstags und Mittwochs ab 16.00 Uhr
  • Donnerstags ab 18.00 Uhr und
  • Freitags ab 12.00 Uhr
  • Samstags-, Sonn- und Feiertags rund um die Uhr
  • Montags- bis Freitags jeweils bis 8.00 Uhr morgens

Bitte überlegen Sie vor Ihrem Anruf in der Notdienstzentrale, ob der Mangel so gravierend ist, dass er nicht am nächsten Werktag z.B. vom Hausmeister behoben werden kann.

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Wenn ich den Ablesetermin nicht wahrnehmen kann?

Setzen Sie sich bitte mit der Firma Kalorimeta bzw. Techem in Verbindung, um einen neuen Nachtermin zu vereinbaren. Meistens befindet sich jedoch eine Benachrichtigungskarte mit einem zweiten kostenfreien Nachtermin in Ihrem Briefkasten. Jeder weitere Termin ist prinzipiell kostenpflichtig.

Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?

Wie kann ich die abgelesenen Werte überprüfen?

Die elektronischen Heizkostenverteiler zeigen mehrere Werte nacheinander auf dem Display an. Die aus 5 Ziffern bestehende Anzeige ist der aktuelle Verbrauchswert. Danach erscheint eine Anzeige z.B. 2F – 12. Diese besagt, dass der Heizkostenverteiler ein Zweifühlersystem besitzt und der erfasste Wert zum 31.12.des Jahres gespeichert wird. Die Anzeige mit 5 mal 8 ist eine Kontrollanzeige. Hiernach folgt ein fünfstelliger Verbrauchswert, dem ein M vorgestellt ist. Dieser Wert ist der gespeicherte Schlusswert des Vorjahres.

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Was kann ich für meine Wohnanlage tun?

Bitte achten Sie mit auf ein sauberes Erscheinungsbild Ihrer Wohnanlage. Werfen Sie keinen Abfall in die Grünanlagen. Stellen Sie keinen Sperrmüll in Keller oder Dachboden.

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Worauf sollte ich bei der Müllentsorgung achten?

  1. Nutzen Sie alle vorhandenen Müllbehälter. Schauen Sie auch in die übernächste Tonne – sie ist vielleicht noch fast leer.
  2. Vermeiden Sie es, Müllgefäße zu überfüllen. Überfüllte Behälter entsorgt die Stadtreinigung in für Sie kostenträchtigen Sonderleerungen!
  3. Halten Sie die Müllstandplätze sauber.
  4. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mülltrennung. Auch in Ihrer Nähe gibt es Sammelbehälter für Glas, Papier und das Duale System.
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Was sollte ich tun, wenn meine Nachbarn mich durch Lärm belästigen?

  1. Zunächst ist der direkte Weg der Beste! Bitte sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt darauf an und bitten um Abhilfe.
  2. Hilft das nicht oder dauert die Belästigung an bzw. wiederholt sich, schreiben Sie ein so genanntes “Lärmprotokoll”, möglichst über einen Zeitraum von ca. 2 Wochen. Geben Sie Datum, Uhrzeit, Art und Umfang der Belästigung an. Leiten Sie es weiter an info@wv1902.de. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Eine Hilfe ist zudem unsere Hausordnung, die das Miteinander regelt und von jedem Mitglied bei Einzug akzeptiert wurde.

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