Wenn Sie das Mietverhältnis kündigen und kein Mitglied mehr bleiben wollen, bekommen Sie Ihre Anteile ausgezahlt. Die Kündigung muss bis zum 30.09. vorliegen, damit sie zum Ende des Jahres wirksam wird. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung (Ende Juni).

Die Mitgliedschaft müssen Sie ebenfalls kündigen – nicht nur das Mietverhältnis.