Fragen & Antworten
Auf dieser Seite beantworten wir Fragen aus unterschiedlichen Bereichen.
Welche Unterlagen benötigen Sie von mir, wenn ich mich bei Ihnen um eine Wohnung bewerben möchte?
Wir benötigen folgende Unterlagen:
- eine Selbstauskunft / ein Formular, welches Sie von uns online erhalten,
- einen Personalausweis, ggf. eine Aufenthaltsgenehmigung,
- Einkommensnachweise (aktuelle Gehaltsabrechnung, Renten-/Leistungsbescheid),
- Vorvermieterbescheinigung / Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- § 5-Schein (falls vorhanden).
Wie kann ich mich als Wohnungssuchend bei Ihnen registrieren?
Bitte bewerben Sie sich bei uns um eine Wohnung online mittels Online-Bewerberbogen.
Haben Sie die Möglichkeit nicht und können, z.B. weil Sie ortsfremd sind, uns nicht in der Geschäftsstelle besuchen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Vermietungsachbearbeiter. Die Rufnummern finden Sie unter Kontakte.
Was muss ich tun, um bei Ihnen als Wohnungssuchender geführt zu werden?
Sie können sich jederzeit online bewerben – auf der ersten Seite dieses Internetauftritts finden Sie den Link zum Online-Bewerberbogen. Einfach ausfüllen und abschicken.
Muss ich bei Ihnen zuerst Mitglied werden, bevor ich mich um eine Wohnung bewerben kann? Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung zu mieten?
Nein. Sie werden erst Mitglied, wenn Sie bei uns eine Wohnung anmieten.
Welche Kosten fallen an, wenn man bei Ihnen eine Wohnung anmietet?
Bei Anmietung einer Wohnung müssen Geschäftsanteile eingezahlt werden, die von der Größe der Wohnung abhängig sind. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von gegenwärtig 100,00 €. Eine Kaution müssen Sie nicht stellen. Vermittlungsgebühren fallen bei uns nicht an.
Wie lüfte ich meine Wohnung richtig?
In der Heizperiode lüften Sie mehrmals täglich für wenige Minuten kräftig durch. Nie lange die Fenster „auf Kipp“ halten, sondern kurze Zeit weit öffnen.
Wie viele Geschäftsanteile kann ich – z.B. als Geldanlage – höchstens zeichnen?
Sie können als Mitglied nur Ihre Pflichtanteile, die Sie für Ihre Wohnung benötigen, zeichnen. Darüber hinaus gehende freiwillige Anteile nehmen wir nicht an.
Wie viele Geschäftsanteile muss ich bei Anmietung einer Wohnung zeichnen?
Ein Geschäftsanteil beträgt 150,00 €.
Für unsere 1-Zimmer-Wohnungen müssen 16 Anteile = 2.400,00 € gezeichnet werden. Für eine 2-Zimmer-Wohnung zahlen Sie 20 Anteile = 3.000,00 €.
Bekomme ich die Geschäftsanteile wieder zurück, wenn ich die Wohnung kündige?
Wenn Sie das Mietverhältnis kündigen und kein Mitglied mehr bleiben wollen, bekommen Sie Ihre Anteile ausgezahlt. Die Kündigung muss bis zum 30.09. vorliegen, damit sie zum Ende des Jahres wirksam wird. Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr nach der Mitgliederversammlung (Ende Juni).
Die Mitgliedschaft müssen Sie ebenfalls kündigen – nicht nur das Mietverhältnis.
Kann ich meine Dividende auf mein Sparbuch, nicht mein Girokonto auszahlen lassen?
Ja, bitte geben Sie uns diese Auszahlungsverfügung kurz schriftlich herein.
Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Grundsätzlich wird die Dividende 6 Wochen nach der Mitgliederversammlung ausgeschüttet, also etwa zwischen Ende Juli / Anfang August.
Wann erhalte ich meine erste Dividende?
Das Geschäftsguthaben muss ein volles Kalenderjahr – also vom 01.01. bis 31.12. – gezeichnet sein. Dann wird im Folgejahr eine Dividende gezahlt.
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?
Sie erhalten automatisch mit jeder Eintragungsmitteilung das Formblatt eines Freistellungsauftrages von uns. Dies sollten Sie schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Um alles Weitere kümmern wir uns. Wollen Sie eine Freistellung ändern, laden Sie sich bitte den aktuellen Freistellungsauftrag unter “Downloads” herunter.
Wie erhalte ich eine Steuerbescheinigung für meine Einkommensteuererklärung?
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine Steuerbescheinigung zu, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. In allen anderen Fällen reicht es aus, eine Kopie des Kontoauszuges, der den Erhalt der Dividendenzahlung belegt, der Steuererklärung beizufügen.
Kann ich meine Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen?
Die Übertragung der Mitgliedschaft auf Familienangehörige ist ohne Wohnung nicht möglich.
Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?
Reichen Sie uns Ihren Aufkündigungswunsch bitte formlos schriftlich und persönlich unterschrieben ein.
Welche Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft muss ich beachten und wann werden mir meine gekündigten Geschäftsanteile ausgezahlt?
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im darauf folgenden Jahr nach durchgeführter Mitgliederversammlung, meistens ca. Ende Juni. Sie müssen also ab Kündigung ca. 9 Monate auf die Auszahlung warten.
Wie viel Anteile benötige ich, um die Mitgliedschaft zu erhalten?
Um Mitglied der Genossenschaft zu bleiben, müssen drei Geschäftsanteile im Wert von 150,00 €, sprich 450,00 €, gezeichnet bleiben.
Kann ich auch außerhalb Ihrer Sprechzeiten zu Ihnen kommen?
Ja. Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin mit uns.
Ist es sinnvoll, sich bei Ihnen um eine der Wohnungen in den Stadtteilen Winterhude und/oder Eimsbüttel zu bewerben?
Unsere Genossenschaft hat dort nur geringen Wohnungsbestand. Die Fluktuation ist gering; es werden dort nur selten Wohnungen frei. Innerhalb des Mitgliederkreises besteht eine Warteliste für diese Wohnungen. Ihre Bewerbung hätte wenig Aussicht auf Erfolg. Falls Sie es jedoch nicht eilig mit Ihrer Wohnungssuche haben, können Sie sich hierfür gern auf eine Warteliste setzen lassen.
Ist Haustierhaltung bei Ihnen gestattet?
Kleintiere (z.B. Vögel, Fische, Hamster) dürfen Sie in Ihrer Wohnung halten. Andere, insbesondere große Tiere wie z.B. Hunde können wir in unseren Wohnungen nicht gestatten, da sie möglicherweise die Mietergemeinschaft stören.
Woran muss ich bei Anschriftenwechsel denken?
Wir benötigen Ihre neue Anschrift und Ihre aktuelle Kontonummer, denn Sie bleiben ja noch Mitglied, erhalten Post und Dividendenzahlungen.
Was bringt es mir, die Mitgliedschaft nach Auszug aus der Genossenschaftswohnung zu erhalten?
Zunächst wird Ihr Geschäftsguthaben weiter verzinst – zurzeit mit 4 %. Als Mitglied werden Sie bei erneutem Wohnungsgesuch immer vorrangig versorgt.
Was versteht man unter einer Teilkündigung?
Mit einer Teilkündigung kündigen Sie einen Teil Ihrer Geschäftsanteile. Meistens kündigen unsere Mitglieder alle Anteile bis auf drei, damit die Mitgliedschaft erhalten bleibt.
Welche Vorsorge kann ich für den Todesfall treffen?
Sie haben die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, die über den Tod hinaus gilt. Eine Broschüre zu diesem Thema können wir Ihnen auf Anfrage überlassen.
Wie verhalte ich mich bei technischen Mängeln/Schäden in meiner Wohnung?
- Bitte prüfen Sie, ob Sie den Mangel selbst beheben können (z.B. Sicherungen bei Stromausfall überprüfen). Ist Selbsthilfe nicht möglich:
- Während der Geschäftszeiten wenden Sie sich an Ihren Hausmeister
- Außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie bitte die Notdienstzentrale an: Tel. 345 110 Füllen Sie das Formular Schadensmeldung auf der Homepage aus
Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Wasserschaden (die Waschmaschine ist ausgelaufen…) verursacht habe?
- Hauptwasserhahn in der Wohnung schließen (finden Sie meistens bei den Wasseruhren)
- Während der Geschäftszeiten informieren Sie umgehend Ihren Hausmeister
- Außerhalb der Geschäftszeiten rufen Sie bitte die Notdienstzentrale an: Tel. 345 110
- Informieren Sie Ihre eigene Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung.
Was kann ich tun, wenn das Fernsehprogramm ausfällt?
- Bitte fragen Sie zunächst Ihren Nachbarn, ob dort das gleiche Problem besteht.
- Wenn nein: überprüfen Sie bitte, ob es an Ihrem Fernseher liegt.
- Wenn ja, informieren Sie Ihren Hausmeister.
Wie heize ich in meiner Wohnung richtig?
Stellen Sie die Thermostatventile so ein, dass die die Raumtemperatur auch im Winter in allen Räumen konstant bei mindestens 20°C liegt. Kurzzeitiges Aufheizen der Wohnung ist meist teurer als gleichmäßiges Dauerheizen (weil Sie dann z.B. die Wände als Wärmespeicher nutzen).
Ich habe einen Schlüssel verloren. Was ist zu tun?
Rufen Sie Ihren Hausmeister an. Der Schlüssel ist Teil einer Schließanlage. Die Genossenschaft muss für Sie einen neuen Schlüssel bestellen.
Kommen Sie gar nicht in Ihre Wohnung? Dann wenden Sie sich außerhalb unserer Geschäftszeiten bitte an die Notdienstzentrale (Tel. 345 110).
Was mache ich, wenn ein Handwerker nicht zum vereinbarten Termin kommt?
Ist bereits 1 Std. verstrichen, fragen Sie bitte bei der beauftragten Firma nach. Wissen Sie die Firma nicht, fragen Sie bitte Ihren Hausmeister.
Was tue ich, wenn ich Durchfeuchtung an Wänden bzw. Dachböden und Kellerräumen bemerke?
Informieren Sie bitte umgehend Ihren Hausmeister bzw. außerhalb unserer Geschäftszeiten die Notdienstzentrale (Tel. 345 110).
Wann wende ich mich an die Notdienstzentrale?
Außerhalb der Geschäftszeiten, also
- Montags ab 17.00 Uhr
- Dienstags und Mittwochs ab 16.00 Uhr
- Donnerstags ab 18.00 Uhr und
- Freitags ab 12.00 Uhr
- Samstags-, Sonn- und Feiertags rund um die Uhr
- Montags- bis Freitags jeweils bis 8.00 Uhr morgens
Bitte überlegen Sie vor Ihrem Anruf in der Notdienstzentrale, ob der Mangel so gravierend ist, dass er nicht am nächsten Werktag z.B. vom Hausmeister behoben werden kann.
Ich habe in meiner Wohnanlage – außerhalb meiner Wohnung – einen Mangel oder Schaden entdeckt. Wen sollte ich darauf hinweisen?
Informieren Sie bitte umgehen Ihren Hausmeister oder wenden Sie sich direkt die Mitarbeiter der Technischen Abteilung in unserer Geschäftsstelle.
Welcher Hausmeister ist für meine Wohnanlage zuständig und mein Ansprechpartner?
Auch in Ihrem Treppenhaus gibt es im Eingangsbereich eine Infotafel mit einem Daueraushang. Darauf finden Sie u.a. Namen und Erreichbarkeit Ihres Hausmeisters.
Was wird bei der Jahresablesung durch die Firma Kalorimeta oder Techem abgelesen?
Es werden zu Beginn eines Kalenderjahres die Heizkostenverteiler an den Heizkörpern und die Warmwasserzähler, soweit in der Wohnung vorhanden, abgelesen.
Wann erfolgt die Jahresablesung der Heizkostenverteiler und der Wasserzähler?
Die Jahresablesung wird zu Beginn eines Kalenderjahres durchgeführt. In der Regel wird dies in den Monaten Januar bis März geschehen.
Wenn ich den Ablesetermin nicht wahrnehmen kann?
Setzen Sie sich bitte mit der Firma Kalorimeta bzw. Techem in Verbindung, um einen neuen Nachtermin zu vereinbaren. Meistens befindet sich jedoch eine Benachrichtigungskarte mit einem zweiten kostenfreien Nachtermin in Ihrem Briefkasten. Jeder weitere Termin ist prinzipiell kostenpflichtig.
Wie kann ich die abgelesenen Werte überprüfen?
Die elektronischen Heizkostenverteiler zeigen mehrere Werte nacheinander auf dem Display an. Die aus 5 Ziffern bestehende Anzeige ist der aktuelle Verbrauchswert. Danach erscheint eine Anzeige z.B. 2F – 12. Diese besagt, dass der Heizkostenverteiler ein Zweifühlersystem besitzt und der erfasste Wert zum 31.12.des Jahres gespeichert wird. Die Anzeige mit 5 mal 8 ist eine Kontrollanzeige. Hiernach folgt ein fünfstelliger Verbrauchswert, dem ein M vorgestellt ist. Dieser Wert ist der gespeicherte Schlusswert des Vorjahres.
Was kann ich für meine Wohnanlage tun?
Bitte achten Sie mit auf ein sauberes Erscheinungsbild Ihrer Wohnanlage. Werfen Sie keinen Abfall in die Grünanlagen. Stellen Sie keinen Sperrmüll in Keller oder Dachboden.
Was muss ich tun, wenn in meine Wohnung oder meinen Abstellraum eingebrochen wurde?
Informieren Sie umgehend
- die Polizei,
- Ihren Hausmeister,
- Ihre Versicherung.
Worauf sollte ich bei der Müllentsorgung achten?
- Nutzen Sie alle vorhandenen Müllbehälter. Schauen Sie auch in die übernächste Tonne – sie ist vielleicht noch fast leer.
- Vermeiden Sie es, Müllgefäße zu überfüllen. Überfüllte Behälter entsorgt die Stadtreinigung in für Sie kostenträchtigen Sonderleerungen!
- Halten Sie die Müllstandplätze sauber.
- Nutzen Sie die Möglichkeiten der Mülltrennung. Auch in Ihrer Nähe gibt es Sammelbehälter für Glas, Papier und das Duale System.
Wohin nur mit der ungeliebten Werbung aus dem Briefkasten?
Auch wenn’s manchmal schwer fällt: Bitte werfen Sie die Prospekte, Flyer u.s.w. in das Altpapier oder den Müll, nicht in das Treppenhaus.
Was sollte ich tun, wenn meine Nachbarn mich durch Lärm belästigen?
- Zunächst ist der direkte Weg der Beste! Bitte sprechen Sie Ihren Nachbarn direkt darauf an und bitten um Abhilfe.
- Hilft das nicht oder dauert die Belästigung an bzw. wiederholt sich, schreiben Sie ein so genanntes “Lärmprotokoll”, möglichst über einen Zeitraum von ca. 2 Wochen. Geben Sie Datum, Uhrzeit, Art und Umfang der Belästigung an. Leiten Sie es weiter an info@wv1902.de. Wir werden mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Eine Hilfe ist zudem unsere Hausordnung, die das Miteinander regelt und von jedem Mitglied bei Einzug akzeptiert wurde.
Kann ich mich um einen Ausbildungsplatz bewerben?
Ja, sofern Sie auf dieser Internetseite eine entsprechende Ausschreibung finden.
Kann ich mich um einen Praktikumsplatz bewerben?
Im Alltagsbetrieb lässt sich ein Praktikum bedingt unterbringen. Ob im Einzelfall die Möglichkeit besteht, erfragen Sie bitte unter bewerbung@wv1902.de.
Keine passende Antwort gefunden?
Dann zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen!