Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG
  • Home
  • Über uns
  • Wohnungssuche
    • Wohnungsbewerbung
    • Wohnungsangebote
    • Wohnungsbestand
    • Gästewohnungen
    • Stellplätze
  • Genossenschaft
    • Projekte
    • Mitgliedermagazin
    • Jobs
    • Downloads
    • News
    • FAQ
  • Kontakt
  • meine1902
Seite wählen
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Sie erhalten automatisch mit jeder Eintragungsmitteilung das Formblatt eines Freistellungsauftrages von uns. Dies sollten Sie schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Um alles Weitere kümmern wir uns. Wollen Sie eine Freistellung ändern, laden Sie...
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Wie erhalte ich eine Steuerbescheinigung für meine Einkommensteuererklärung?

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine Steuerbescheinigung zu, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. In allen anderen Fällen reicht es aus, eine Kopie des Kontoauszuges, der den Erhalt der Dividendenzahlung belegt, der Steuererklärung...
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Kann ich meine Mitgliedschaft auf eine andere Person übertragen?

Die Übertragung der Mitgliedschaft auf Familienangehörige ist ohne Wohnung nicht möglich.
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Wie kündige ich meine Mitgliedschaft?

Reichen Sie uns Ihren Aufkündigungswunsch bitte formlos schriftlich und persönlich unterschrieben ein.
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Welche Kündigungsfrist für die Mitgliedschaft muss ich beachten und wann werden mir meine gekündigten Geschäftsanteile ausgezahlt?

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im darauf folgenden Jahr nach durchgeführter Mitgliederversammlung, meistens ca. Ende Juni. Sie müssen also ab Kündigung ca. 9 Monate auf die Auszahlung...
Muss ich einen Freistellungsauftrag für die Dividendenzahlung einreichen?

Wie viel Anteile benötige ich, um die Mitgliedschaft zu erhalten?

Um Mitglied der Genossenschaft zu bleiben, müssen drei Geschäftsanteile im Wert von 150,00 €, sprich 450,00 €, gezeichnet bleiben.
« Ältere Einträge
Nächste Einträge »

Genossenschaft

Über uns

Wohnanlagen
Projekte
Mitgliedschaft
Karriere
Mitgliedermagazin

Downloads
FAQ
News

Kontakt

Landwehr 58
22087 Hamburg

Tel.: +49 40 251 92 70
E-Mail: info[at]wv1902.de
Kontaktformular

Impressum
Datenschutz

Erklärung zur Barrierefreiheit

Ansprechpartner

  • Vermietung, Vertragswesen und Betreuung
  • Mitgliederwesen
  • Betriebskostenabrechnung
  • Ablesungen, Sanierungen und Organisatorisches
  • Mängel, Reparatur und Übergaben
Link zur Stiftung Miteinander Leben und Wohnen
Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG