Sie erhalten automatisch mit jeder Eintragungsmitteilung das Formblatt eines Freistellungsauftrages von uns. Dies sollten Sie schnellstmöglich ausgefüllt und unterschrieben zurückgeben. Um alles Weitere kümmern wir uns. Wollen Sie eine Freistellung ändern, laden Sie...
Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine Steuerbescheinigung zu, wenn Sie keinen Freistellungsauftrag erteilt haben. In allen anderen Fällen reicht es aus, eine Kopie des Kontoauszuges, der den Erhalt der Dividendenzahlung belegt, der Steuererklärung...
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im darauf folgenden Jahr nach durchgeführter Mitgliederversammlung, meistens ca. Ende Juni. Sie müssen also ab Kündigung ca. 9 Monate auf die Auszahlung...