Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt im darauf folgenden Jahr nach durchgeführter Mitgliederversammlung, meistens ca. Ende Juni. Sie müssen also ab Kündigung ca. 9 Monate auf die Auszahlung warten.