Derzeit erhalten wir zahlreiche Anfragen zu den fehlenden Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2023. Leider benötigt die Erstellung dieser Abrechnungen mehr Zeit als in den vergangenen Jahren. Dies liegt an den gestiegenen Anforderungen, wie der Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermietern und Mietern sowie den Preisbremsen für Wärme und Strom. Ein konkretes Datum für die Zustellung der Abrechnungen können wir Ihnen leider nicht nennen – bis zum 31. Dezember 2024 werden Sie Ihre Abrechnung aber in der Hand halten.

Ein wichtiger Hinweis zur Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2023 endet am 2. September 2024. Sollte Ihnen die Nebenkostenabrechnung bis dahin nicht vorliegen, möchten wir darauf hinweisen, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach §35 EStG auch in Ihrer Steuererklärung für 2024 angeben können. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

Wir arbeiten daran, alle Abrechnungen so schnell wie möglich zu erstellen, und bitten alle Mitglieder um Geduld.