Ab 2023 wurden die Steuerfreibeträge für Kapitalerträge erhöht. Für alleinstehende Personen entfällt jetzt die Besteuerung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Euro, bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro.

Die bislang erteilten Freistellungsaufträge werden von uns gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch um 24,844% erhöht (abgerundet auf volle Euro).

Mitglieder haben jederzeit die Möglichkeit, die Freistellungsaufträge individuell zu ändern. Das Formular dafür finden Sie hier oder unter der Rubrik Downloads. Vollständig ausgefüllte Formulare bitte per Post zurückschicken oder per E-Mail an wurm-schroeter@wv1902.de senden.